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Schweizer Recht · Familienrecht und Scheidung

Kindesunterhalt: Berechnung und nötige Unterlagen

Die Frage

Wie wird der Kindesunterhalt in der Schweiz berechnet, und welche Unterlagen werden benötigt?

Die kurze Antwort

Gerichte berechnen den Kindesunterhalt nach der zweistufigen Methode: Einkommen und Bedarf aller Beteiligten werden ermittelt, die Existenzminima gedeckt und ein allfälliger Überschuss verteilt. Feste Prozentsätze gibt es nicht. Nötig sind vollständige Belege zu Einkommen, Vermögen, Wohn-, Krankenkassen- und Betreuungskosten sowie zu Familienzulagen.

Gesetzlicher Rahmen

Der Unterhaltsbeitrag richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes sowie nach Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern; Einkünfte und Vermögen des Kindes werden berücksichtigt. Er umfasst auch den Betreuungsunterhalt, der die Betreuung durch einen Elternteil oder Dritte sichert.

Die Pflicht dauert bis zur Volljährigkeit, bei noch fehlender angemessener Ausbildung soweit zumutbar bis zu deren ordentlichem Abschluss. Das Kind kann Unterhalt für die Zukunft und für ein Jahr vor Klageerhebung verlangen.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 210

Zweistufige Methode

Das Bundesgericht verlangt die zweistufig-konkrete Methode. Zuerst werden Einkommen und Bedarf ermittelt, ausgehend vom betreibungsrechtlichen und, soweit die Mittel reichen, vom familienrechtlichen Existenzminimum; ein Überschuss wird dann in der Regel nach grossen und kleinen Köpfen verteilt, unter Berücksichtigung der Umstände.

Der Barunterhalt minderjähriger Kinder geht dem Betreuungs- und dem Ehegattenunterhalt vor. Dem hauptbetreuenden Elternteil wird nach dem Schulstufenmodell schrittweise mehr Erwerbsarbeit zugemutet, mit Abweichungen im Einzelfall; nicht ausgeschöpfte Erwerbskraft kann als hypothetisches Einkommen angerechnet werden.

Bundesgericht, Urteil 5A_311/2019 vom 11. November 2020 (zweistufige Methode) · Bundesgericht, Urteil 5A_702/2020 vom 21. Mai 2021 (Schulstufenmodell)

Unterlagen und Inhalt des Entscheids

Benötigt werden Lohnausweise, Steuererklärungen und Veranlagungen, bei Selbständigen Jahresabschlüsse, Belege zu Vermögen und Schulden, Mietvertrag, Krankenkassenpolicen, Kosten der Fremdbetreuung sowie Nachweise zu Familienzulagen. Ehegatten können voneinander Auskunft und, über das Gericht, Urkunden verlangen.

Vertrag oder Entscheid müssen angeben, von welchem Einkommen und Vermögen jedes Elternteils und Kindes ausgegangen wird, welcher Betrag auf jedes Kind entfällt, welcher Fehlbetrag besteht und ob eine Teuerungsanpassung gilt. Diese Angaben erleichtern spätere Abänderungen.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 210 · Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 301a (SR 272)

Quellen

Mit Omnilex recherchiert und für diesen Beitrag aufbereitet. Allgemeine Information zum Schweizer Recht. Die Beurteilung eines konkreten Falls hängt von den tatsächlichen Umständen und dem anwendbaren Recht ab.

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