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Schweizer Recht · Erbrecht und Nachlassplanung

Erbschaftssteuer bei mehreren Erben

Die Frage

Wie wird die Erbschaftssteuer veranlagt, wenn mehrere Erben in der Schweiz einen Nachlass erben?

Die kurze Antwort

Eine Erbschaftssteuer erheben nur die Kantone, nicht der Bund. Fast alle Kantone besteuern den Anteil jedes Erben separat, mit Tarifen nach Verwandtschaftsgrad; Ehegatten sind überall, Nachkommen fast überall befreit. Schwyz und Obwalden erheben keine Erbschaftssteuer. Zusätzlich haften die Erben solidarisch für die noch offenen Steuern des Erblassers.

Kantonale Kompetenz und Erbanfallsteuer

Der Bund erhebt keine Erbschaftssteuer; Erhebung und Ausgestaltung liegen allein bei den Kantonen. Fast alle Kantone kennen eine Erbanfallsteuer, die nicht den Nachlass als Ganzes, sondern den Anteil jedes einzelnen Erben oder Vermächtnisnehmers erfasst.

Jeder Erbe wird deshalb separat veranlagt, mit eigenem Tarif je nach Verwandtschaft; Nichtverwandte zahlen am meisten. Ehegatten sind überall, Nachkommen ausser in Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt befreit. Solothurn erhebt zusätzlich eine Nachlasssteuer, Schwyz und Obwalden gar keine Erbschaftssteuer.

Botschaft des Bundesrates zur Initiative für eine Zukunft, BBl 2024 3216

Zuständiger Kanton und Inventar

Zuständig ist grundsätzlich der Kanton des letzten steuerlichen Wohnsitzes des Erblassers. Grundstücke besteuert jedoch der Kanton, in dem sie liegen, sodass bei Liegenschaften in mehreren Kantonen mehrere Veranlagungen nötig werden können.

Nach dem Tod wird ein amtliches Inventar aufgenommen, für die direkte Bundessteuer innert zwei Wochen. Erben, Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter müssen Auskunft geben und Unterlagen vorlegen; nachträglich entdeckte Nachlasswerte sind innert zehn Tagen zu melden.

Botschaft des Bundesrates zur Initiative für eine Zukunft, BBl 2024 3216 · Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11 · Steuerharmonisierungsgesetz (StHG), SR 642.14

Steuerperiode 2026, Haftung und Fristen

Der Erbanfall selbst ist bei der Einkommenssteuer steuerfrei. Stirbt jemand 2026, wird seine Einkommenssteuer für die Zeit vom 1. Januar bis zum Todestag veranlagt. Die Erben treten in seine Rechte und Pflichten ein und haften solidarisch bis zur Höhe ihrer Erbteile samt Vorempfängen.

Gegen die Veranlagung der direkten Bundessteuer ist innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich Einsprache zu erheben. Fristen und Verfahren der Erbschaftssteuer richten sich nach dem jeweiligen kantonalen Gesetz. Erben sollten Verwandtschaftsnachweise, Bewertungen und Schuldenbelege früh zusammenstellen.

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11

Quellen

Mit Omnilex recherchiert und für diesen Beitrag aufbereitet. Allgemeine Information zum Schweizer Recht. Die Beurteilung eines konkreten Falls hängt von den tatsächlichen Umständen und dem anwendbaren Recht ab.

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