Welche Strafen erwarten einen, wenn man als Mitarbeiter einer Taggeldversicherung Akten inkl. sensiblen Daten an eine falsche Person sendet?
14. März 2025
Strafrecht
Als Mitarbeiter einer Taggeldversicherung, der sensible Daten an eine falsche Person sendet, kann man mit verschiedenen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden.
Erstens besteht die Pflicht des Arbeitnehmers, die ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren (Art. 321a Abs. 1 OR). Das umfasst auch die Pflicht zur Verschwiegenheit und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Art. 321a Abs. 4 OR).
Die unerlaubte Weitergabe sensibler Daten stellt eine Verletzung des Berufsgeheimnisses dar, welche nach Art. 321 StGB strafbar ist. Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger und andere Berufe, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, werden, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 321 Abs. 1 StGB).
Zudem kommt es darauf an, ob die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Die fahrlässige Verletzung des Berufsgeheimnisses ist ebenfalls strafbar, wenn die nötige Vorsicht nicht beachtet wurde (Art. 12 Abs. 3 StGB).
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann auch eine zivilrechtliche Haftung für den dadurch entstandenen Schaden in Betracht kommen. Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt (Art. 321e Abs. 1 OR).
Zusätzlich gibt es auch Pflichten bezüglich der Meldung einer Verletzung der Datensicherheit. Die Meldung muss die Art der Verletzung, den Zeitpunkt und die Dauer, die Kategorien und Anzahl der betroffenen Personendaten und Personen sowie die ergriffenen Massnahmen enthalten (Art. 15 Abs. 1 DSV).
In einem Fall, bei dem ein Angestellter wiederholt gegen das Berufsgeheimnis verstossen hat, erkannte das Gericht eine Strafe von 180 Tagen mit einer Geldstrafe von 60 CHF pro Tag an, was zeigt, dass auch erhebliche Strafen verhängt werden können (6B_357/2022).
Zusammenfassend erwarten den Mitarbeiter sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen, darunter mögliche Freiheitsstrafen oder Geldstrafen sowie Haftung für den entstandenen Schaden. Dies ist abhängig von den genauen Umständen und dem Verschulden des Mitarbeiters.
Sources