Unser Mandant, eine Einzelfirma, plant die Geschäftsaufgabe per Ende Februar. Für das ganze Jahr ist bei Coiffeur Suisse, der paritätischen Landeskommission, der Berufsbeitrag geschuldet. Kann er diesen auf zwei Monate kürzen?

13. März 2025

Verwaltungsrecht

Gemäss den Informationen, die ich gefunden habe, ist es grundsätzlich so, dassder Berufsbeitrag bei der paritätischen Landeskommission für das gesamte Jahrgeschuldet wird (coiffuresuisse.ch).Da Ihr Mandant jedoch beabsichtigt, das Geschäft bereits Ende Februaraufzugeben, kann argumentiert werden, dass der Beitrag proportional zu denMonaten berechnet werden sollte, in denen die Firma tatsächlich aktiv ist. Diesentspräche einer Kürzung auf zwei Monate.Es ist ratsam, direkt mit Coiffeur Suisse oder der paritätischen LandeskommissionKontakt aufzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu besprechen.Möglicherweise gibt es spezifische Regelungen oder Kulanzregelungen für Fällewie die Geschäftsaufgabe innerhalb einer Jahresperiode.Eine schriftliche Anfrage oder ein Antrag zur Kürzung des Berufsbeitrages unterDarlegung der Umstände wäre in diesem Fall sinnvoll. Auf diese Weise wirdsichergestellt, dass die Kürzung geprüft und gegebenenfalls bewilligt wird.

Sources

FAQ: GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe

coiffuresuisse.ch/de/services/haeufig-gestellte-fragen-faq/gav 1

Coiffure Suisse ist der Arbeitgeberverband für die Coiffeurbranche. Er schafft beste Rahmenbedingungen für seine Mitglieder und vertritt die Interessen von Coiffeurunternehmer/innen in der Schweiz.

FAQ: GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe

coiffuresuisse.ch/de/services/haeufig-gestellte-fragen-faq/gav 1

Coiffure Suisse ist der Arbeitgeberverband für die Coiffeurbranche. Er schafft beste Rahmenbedingungen für seine Mitglieder und vertritt die Interessen von Coiffeurunternehmer/innen in der Schweiz.