Sind Versicherungsleistungen aufgrund eines Schadenereignisses MWST-pflichtig? Der Steuerpflichtige rechnet mit dem Saldosteuersatz ab.
14. März 2025
Steuerrecht
Versicherungsleistungen aufgrund eines Schadenereignisses gelten nach den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) nicht als Entgelt und unterstehen daher nicht der Mehrwertsteuerpflicht. Dies ergibt sich aus Art. 18 Abs. 2 Buchstabe i MWSTG, der Zahlungen für Schadenersatz und Genugtuung als von der Mehrwertsteuer ausgenommene Mittelflüsse definiert (Art. 18 Abs. 2 Buchstabe i MWSTG).
Da der Steuerpflichtige mit dem Saldosteuersatz abrechnet, ist es dennoch wichtig, dass der Zufluss der Versicherungsgelder korrekt in der Mehrwertsteuerabrechnung deklariert wird. Diese Mittelflüsse müssen in der Ziffer 910 der MWST-Abrechnung aufgeführt werden (buchhaltungs-forum.ch/t/zahlung-von-versicherung-verbuchen/1726 2).
Zusammengefasst:
- Versicherungsleistungen aufgrund eines Schadenereignisses sind nicht MWST-pflichtig (Art. 18 Abs. 2 Buchstabe i MWSTG).
- Diese Zahlungen sollten in der MWST-Abrechnung als Mittelfluss unter Ziffer 910 deklariert werden (buchhaltungs-forum.ch/t/zahlung-von-versicherung-verbuchen/1726 2).
Sofern diese Punkte korrekt beachtet und verbucht werden, besteht keine Pflicht zur Entrichtung der Mehrwertsteuer auf diese Versicherungsleistungen.
Sources