Ist die Bezahlung eines SBB-Generalabonnements ein Lohnbestandteil und, falls ja, unterliegt dieser der Sozialversicherungspflicht?
14. März 2025
Haftungs- und Versicherungsrecht
Ja, die Bezahlung eines SBB-Generalabonnements durch den Arbeitgeber ist ein Lohnbestandteil und unterliegt der Sozialversicherungspflicht.
Gemäss den Regularien, muss ein kostenloses Generalabonnement (GA) der SBB im Lohnausweis aufgeführt werden, da es einen geldwerten Vorteil darstellt. Dieser muss zum Marktwert bewertet werden (divisia-treuhand.ch/kostenloses-ga-im-lohnausweis-oder-nicht 1, cognito-treuhand.ch/kostenloses-ga-im-lohnausweis-oder-nicht 1). Der geldwerte Vorteil aus der Abgabe eines GA unterliegt der Sozialversicherungspflicht, da es als Entgelt für die Arbeit des Arbeitnehmers gilt (divisia-treuhand.ch/kostenloses-ga-im-lohnausweis-oder-nicht 2, cognito-treuhand.ch/kostenloses-ga-im-lohnausweis-oder-nicht 2).
Gemäss Art. 5 Abs. 2 AHVG handelt es sich bei jedem Entgelt für geleistete Arbeit um massgebenden Lohn, welcher auch Naturalleistungen und ähnliche Bezüge umfasst (Art. 5 Abs. 2 AHVG). Dies inkludiert Sozialversicherungsbeiträge. Auch das Bundesgericht bestätigt, dass Lohnbestandteile wie Naturalleistungen und Gratifikationen der AHV-pflicht unterliegen (BGE 149 III 258; 9C_278/2021).
Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass das GA mindestens an 40 Tagen für Dienstfahrten eingesetzt wird, muss es nicht auf dem Lohnausweis deklariert werden und gilt dann als unternehmerisch (divisia-treuhand.ch/kostenloses-ga-im-lohnausweis-oder-nicht 2, cognito-treuhand.ch/kostenloses-ga-im-lohnausweis-oder-nicht 2).
Zusammengefasst: Ja, ein vom Arbeitgeber gezahltes Generalabonnement der SBB ist ein Teil des Lohnes und unterliegt der Sozialversicherungspflicht, sofern es nicht ausschliesslich für dienstliche Zwecke genutzt wird.
Sources