Ab wann wird die RTV-Unternehmensabgabe in Rechnung gestellt?
3. März 2025
Steuerrecht
Beginn der RTV-Unternehmensabgabe
Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben, sobald alle Umsatzdaten vorliegen. Die Jahresrechnung wird zwischen Februar und Oktober zugestellt (Art. 70a Abs. 2 RTVG; Art. 67e Abs. 1 RTVV).
Ein Unternehmen wird abgabepflichtig im Folgejahr des Jahres, in welchem es erstmals die massgebende Umsatzgrenze von CHF 500 000 überschritten hat (estv.admin.ch/estv/de/home/bundesabgaben/abgabe-radio-tv/uartv-tarifkategorien.html 4).
Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, die die Einstufung eines Unternehmens in eine Tarifkategorie ermöglichen, stellt die ESTV die Abgabe mit dem nächsten Rechnungsversand in Rechnung (Art. 67e Abs. 2 RTVV). Ist die Einstufung in eine Tarifkategorie vorläufig nicht möglich, so wird die Abgabe erst in Rechnung gestellt, wenn die genaue Tarifkategorie bestimmt ist (Art. 70a Abs. 4 RTVG).
Die Zahlungsfrist beträgt 60 Tage nach Rechnungsstellung (estv.admin.ch/estv/de/home/bundesabgaben/abgabe-radio-tv/uartv-rechnung.html 2).
Sources