Ab wann wird die RTV-Unternehmensabgabe in Rechnung gestellt?

3. März 2025

Steuerrecht

Beginn der RTV-Unternehmensabgabe

Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben, sobald alle Umsatzdaten vorliegen. Die Jahresrechnung wird zwischen Februar und Oktober zugestellt (Art. 70a Abs. 2 RTVG; Art. 67e Abs. 1 RTVV).

Ein Unternehmen wird abgabepflichtig im Folgejahr des Jahres, in welchem es erstmals die massgebende Umsatzgrenze von CHF 500 000 überschritten hat (estv.admin.ch/estv/de/home/bundesabgaben/abgabe-radio-tv/uartv-tarifkategorien.html 4).

Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, die die Einstufung eines Unternehmens in eine Tarifkategorie ermöglichen, stellt die ESTV die Abgabe mit dem nächsten Rechnungsversand in Rechnung (Art. 67e Abs. 2 RTVV). Ist die Einstufung in eine Tarifkategorie vorläufig nicht möglich, so wird die Abgabe erst in Rechnung gestellt, wenn die genaue Tarifkategorie bestimmt ist (Art. 70a Abs. 4 RTVG).

Die Zahlungsfrist beträgt 60 Tage nach Rechnungsstellung (estv.admin.ch/estv/de/home/bundesabgaben/abgabe-radio-tv/uartv-rechnung.html 2).

Sources

Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG) > 4. Titel: Empfang von Programmen > 2. Kapitel: Abgabe für Radio und Fernsehen > 3. Abschnitt: Unternehmensabgabe > Erhebung der Unternehmensabgabe

Art. 70a Abs. 2 RTVG

2 Die ESTV bestimmt jährlich im Rahmen der Erhebung der Mehrwertsteuer für jedes abgabepflichtige Unternehmen dessen Einstufung in eine Tarifkategorie und stellt die Abgabe in Rechnung.

Art. 70a Abs. 4 RTVG

4 Ist die Einstufung in eine Tarifkategorie für die im vorangegangenen Kalenderjahr abgeschlossene Steuerperiode vorläufig nicht möglich, so stellt die ESTV die Abgabe erst in Rechnung, wenn die Tarifkategorie bestimmt ist.

Art. 70a Abs. 1 RTVG

1 Die ESTV erhebt die Abgabe.

Art. 70a Abs. 3 RTVG

3 Liegen für ein Unternehmen keine oder offensichtlich ungenügende Abrechnungen vor, so bestimmt die ESTV die Einstufung in eine Tarifkategorie nach Ermessen.

Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG) > 4. Titel: Empfang von Programmen > 2. Kapitel: Abgabe für Radio und Fernsehen > 3. Abschnitt: Unternehmensabgabe > Erhebung der Unternehmensabgabe

Art. 70a Abs. 2 RTVG

2 Die ESTV bestimmt jährlich im Rahmen der Erhebung der Mehrwertsteuer für jedes abgabepflichtige Unternehmen dessen Einstufung in eine Tarifkategorie und stellt die Abgabe in Rechnung.

Art. 70a Abs. 4 RTVG

4 Ist die Einstufung in eine Tarifkategorie für die im vorangegangenen Kalenderjahr abgeschlossene Steuerperiode vorläufig nicht möglich, so stellt die ESTV die Abgabe erst in Rechnung, wenn die Tarifkategorie bestimmt ist.

Art. 70a Abs. 1 RTVG

1 Die ESTV erhebt die Abgabe.

Art. 70a Abs. 3 RTVG

3 Liegen für ein Unternehmen keine oder offensichtlich ungenügende Abrechnungen vor, so bestimmt die ESTV die Einstufung in eine Tarifkategorie nach Ermessen.

Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV) > 4. Titel: Abgabe für Radio und Fernsehen > 2. Kapitel: Unternehmensabgabe > Rechnungsstellung

Art. 67e Abs. 1 RTVV

(Art. 70a RTVG)

Art. 67e Abs. 2 RTVV

2 Sobald der ESTV alle Informationen vorliegen, die ihr die Einstufung eines Unternehmens in eine Tarifkategorie ermöglichen, stellt sie dem Unternehmen den Gesamtbetrag der Abgabe mit dem nächsten Rechnungsversand elektronisch in Rechnung.

Art. 67e Abs. 1 RTVV

1 Die ESTV versendet monatlich elektronische Jahresrechnungen an abgabepflichtige Unternehmen, erstmals im Februar und letztmals im Oktober eines Jahres.

Art. 67e Abs. 3 RTVV

3 Hat die ESTV die Abgabe nicht in Rechnung gestellt oder erweist sich die Rechnung als unrichtig, so fordert sie den betreffenden Betrag nach oder erstattet ihn zurück.

Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV) > 4. Titel: Abgabe für Radio und Fernsehen > 2. Kapitel: Unternehmensabgabe > Rechnungsstellung

Art. 67e Abs. 1 RTVV

(Art. 70a RTVG)

Art. 67e Abs. 2 RTVV

2 Sobald der ESTV alle Informationen vorliegen, die ihr die Einstufung eines Unternehmens in eine Tarifkategorie ermöglichen, stellt sie dem Unternehmen den Gesamtbetrag der Abgabe mit dem nächsten Rechnungsversand elektronisch in Rechnung.

Art. 67e Abs. 1 RTVV

1 Die ESTV versendet monatlich elektronische Jahresrechnungen an abgabepflichtige Unternehmen, erstmals im Februar und letztmals im Oktober eines Jahres.

Art. 67e Abs. 3 RTVV

3 Hat die ESTV die Abgabe nicht in Rechnung gestellt oder erweist sich die Rechnung als unrichtig, so fordert sie den betreffenden Betrag nach oder erstattet ihn zurück.

Unternehmensabgabe Radio TV: Tarifkategorien

estv.admin.ch/estv/de/home/bundesabgaben/abgabe-radio-tv/uartv-tarifkategorien.html 4

Ein Unternehmen wird abgabepflichtig im Folgejahr des Jahres, in welchem es erstmals die massgebende Umsatzgrenze überschritten hat. Erzielte ein Unternehmen im Vorjahr einen Jahresumsatz von über CHF 500 000, ist es im darauffolgenden Rechnungsjahr abgabepflichtig.

Unternehmensabgabe Radio TV: Tarifkategorien

estv.admin.ch/estv/de/home/bundesabgaben/abgabe-radio-tv/uartv-tarifkategorien.html 4

Ein Unternehmen wird abgabepflichtig im Folgejahr des Jahres, in welchem es erstmals die massgebende Umsatzgrenze überschritten hat. Erzielte ein Unternehmen im Vorjahr einen Jahresumsatz von über CHF 500 000, ist es im darauffolgenden Rechnungsjahr abgabepflichtig.