Sind in der Schweiz schon Gerichtsentscheide ergangen, die sich mit dem Lärm von Pumptrack-Anlagen für Kinder befassen?
3. März 2025
Umweltrecht
Lärmemissionen von Pumptrack-Anlagen
Ja, es sind in der Schweiz bereits Gerichtsentscheide ergangen, die sich mit dem Lärm von Anlagen, inklusive Spielplätzen, für Kinder befassen. In relevanten Urteilen wird generell betont, dass die Toleranz der Gesellschaft gegenüber dem Lärm von spielenden Kindern hoch ist und solche Geräusche im Allgemeinen als wenig störend empfunden werden.
Ein einschlägiges Urteil des Bundesgerichts erwähnt, dass die Gesellschaft Lärm von spielenden Kindern im Allgemeinen als wenig störend empfindet (TF 1C_278/2010 vom 31. Januar 2011, E. 4.4.9; 1C_148/2010 vom 6. September 2010, E. 2.2; vgl. auch BGE 123 II 74, E. 5b; TF 1A.167/2004 vom 28. Februar 2005, E. 4; 1A.241/2004 vom 7. März 2005, E. 2.5.4; AC.2015.0164, E. 8a/dd; siehe auch Direktiv "Evaluation des bruits quotidiens", S. 27) (AC.2022.0226).
Ferner regeln verschiedene Gesetze und Richtlinien den Umgang mit Lärm durch Anlagen, darunter Spielplätze. Immissionsschutz sowie raumplanerische Vorschriften werden zur Vermeidung von Nutzungskonflikten herangezogen (vgl. Art. 7 Abs. 1 OPB, in Kraft seit 1. November 2023; 1C_392/2024).
Auch wird betont, dass für ortsübliche Geräuschquellen wie Sportstätten und Freizeitplätze spezifische Regelungen und Toleranzwerte festgelegt werden, oft unter Berücksichtigung der Art und Intensität der Nutzung (siehe Direktiv "Installations sportives", S. 9, ATF 133 II 292, E. 3.1, S. 295 ff.) (AC.2022.0226).
Zusammengefasst gibt es relevante Rechtsgrundlagen und Urteile, die auf eine verhältnismässig hohe Akzeptanz von Lärm durch Kinder und kindliche Spielplätze hinweisen, jedoch muss stets eine individuelle Prüfung der jeweiligen Lärmimmissionssituation erfolgen.
Sources