Einem Arbeitnehmer wurde über einen längeren Zeitraum Unfalltaggeld ausgezahlt. Muss dies im Lohnausweis unter den Bemerkungen erwähnt werden?
14. März 2025
Haftungs- und Versicherungsrecht
Ja, Unfalltaggelder müssen auf dem Lohnausweis unter den Bemerkungen angegeben werden. Unfalltaggelder sind Ersatzeinkünfte und unterliegen der Steuerpflicht. Sie müssen gemäß der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises in Ziffer 7 des Lohnausweises ausgewiesen werden (estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/lohnausweis.html). Bitte beachten Sie, dass Ersatzeinkünfte, dazu gehören auch Taggelder, grundsätzlich als steuerbares Einkommen betrachtet werden (proinfirmis.ch/behindertwastun/steuern/besteuerung-von-renten-taggeldern-und-kapitalleistungen.html 1).