Ist der Bundesrat nur dazu imstande, Verordnungen, nicht aber Gesetze zu erlassen?
14. März 2025
Verwaltungsrecht
Ja, der Bundesrat ist tatsächlich befugt, Verordnungen zu erlassen, nicht aber Gesetze. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestimmt in Art. 182 Abs. 1: "Der Bundesrat erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form der Verordnung, soweit er durch Verfassung oder Gesetz dazu ermächtigt ist." Die Gesetzgebung hingegen ist in der Kernaufgabe der Bundesversammlung verankert. Gemäss Art. 164 Abs. 1 BV ergeht die wichtige Gesetzgebung in Form von Bundesgesetzen, und im Art. 163 Abs. 1 BV wird ausgeführt, dass die Bundesversammlung rechtsetzende Bestimmungen als Bundesgesetz oder Verordnung erlässt. Der Bundesrat hat aber das Initiativrecht, der Bundesversammlung Gesetzesvorschläge zu unterbreiten (Art. 181 BV). Er spielt somit eine bedeutende Rolle im Gesetzgebungsprozess, indem er Entwürfe für Erlasse dem Parlament vorlegt, welche dann vom Parlament beschlossen werden müssen (ius.uzh.ch). Zusätzlich zu diesen Aufgaben darf der Bundesrat in sehr dringenden Fällen ohne die Zustimmung der vereinigten Bundesversammlung Verordnungen oder Verfügungen beschliessen, um die Bevölkerung zu schützen (easyvote.ch/de/wissen/schweizer-politik/bundesrat).
Somit lässt sich eindeutig festhalten, dass der Bundesrat keine eigenständige Gesetzgebungskompetenz besitzt, sondern Verordnungen im Rahmen seiner gesetzlichen oder verfassungsmässigen Befugnisse erlassen kann.
Sources