Reisekosten der IV - SVA Zürich
svazurich.ch/unsere-produkte/iv/unterstuetzung-im-alltag/reisekosten-der-iv.html 4
Öffentliche Verkehrsmittel: Die IV übernimmt grundsätzliche nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse). Andere Verkehrsmittel: Wer wegen Invalidität ein anderes Verkehrsmittel benützen muss, erhält von der IV die daraus entstehenden Kosten. Bei der Fahrt mit dem Privatauto werden CHF 0.45 pro Kilometer vergütet.
svazurich.ch/unsere-produkte/iv/unterstuetzung-im-alltag/reisekosten-der-iv.html 2
Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen Reisen notwendig sind. Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen: medizinische Massnahmen Integrationsmassnahmen berufliche Eingliederungen Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln Dies ist ein externer Link Merkblatt: Vergütung der Reisekosten in der IV Dies ist ein interner Link Online-Service für die Rückerstattung von IV-Leistungen Wer hat Anspruch? Voraussetzungen Die IV vergütet Reisekosten für:
svazurich.ch/unsere-produkte/iv/unterstuetzung-im-alltag/reisekosten-der-iv.html 3
die Versicherte oder den Versicherten eine notwendige Begleitperson Angehörige auf Besuch das mitgeführte Invalidenfahrzeug, das notwendige Gepäck und den Blindenführhund Leistungen Welche Reisekosten werden übernommen? Die IV vergütet Kosten für Fahrten auf dem direkten Weg zwischen dem Wohnort der versicherten Person und der nächstgelegenen Durchführungsstelle. Wählen Versicherte eine weiter entfernte Durchführungsstelle als die nächstgelegene, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Im Ortskreis übernimmt die IV-Stelle erst Kosten ab CHF 10.00 im Monat.