Unser Mandant, eine Einzelunternehmung, plant die Geschäftsaufgabe zum Ende Februar. Für das gesamte Jahr ist bei Coiffeur Suisse, der paritätischen Landeskommission, der Berufsbeitrag zu entrichten. Kann er diesen auf zwei Monate kürzen?

13. März 2025

Verwaltungsrecht

Gemäß den Informationen, die ich gefunden habe, ist es grundsätzlich so, dass der Berufsbeitrag bei der paritätischen Landeskommission für das gesamte Jahr geschuldet wird (coiffuresuisse.ch). Da Ihr Mandant jedoch beabsichtigt, das Geschäft bereits Ende Februar aufzugeben, kann argumentiert werden, dass der Beitrag proportional zu den Monaten berechnet werden sollte, in denen die Firma tatsächlich aktiv ist. Dies entspräche einer Kürzung auf zwei Monate. Es ist ratsam, direkt mit Coiffeur Suisse oder der paritätischen Landeskommission Kontakt aufzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu besprechen. Möglicherweise gibt es spezifische Regelungen oder Kulanzregelungen für Fälle wie die Geschäftsaufgabe innerhalb einer Jahresperiode. Eine schriftliche Anfrage oder ein Antrag zur Kürzung des Berufsbeitrages unter Darlegung der Umstände wäre in diesem Fall sinnvoll. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Kürzung geprüft und gegebenenfalls bewilligt wird.

Quellen

FAQ: GAV für das deutsche Coiffeurgewerbe

coiffuresuisse.ch/de/services/haeufig-gestellte-fragen-faq/gav 1

Coiffure Suisse ist der Arbeitgeberverband für die Coiffeurbranche. Er schafft beste Rahmenbedingungen für seine Mitglieder und vertritt die Interessen von Coiffeurunternehmer/innen in Deutschland.

FAQ: GAV für das deutsche Coiffeurgewerbe

coiffuresuisse.ch/de/services/haeufig-gestellte-fragen-faq/gav 1

Coiffure Suisse ist der Arbeitgeberverband für die Coiffeurbranche. Er schafft beste Rahmenbedingungen für seine Mitglieder und vertritt die Interessen von Coiffeurunternehmer/innen in Deutschland.