Sind Versicherungsleistungen aufgrund eines Schadenereignisses MWST-pflichtig? Der Steuerpflichtige rechnet mit dem Saldosteuersatz ab.

14. März 2025

Steuerrecht

Versicherungsleistungen aufgrund eines Schadenereignisses gelten nach den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) nicht als Entgelt und unterstehen daher nicht der Mehrwertsteuerpflicht. Dies ergibt sich aus Art. 18 Abs. 2 Buchstabe i MWSTG, der Zahlungen für Schadenersatz und Genugtuung als von der Mehrwertsteuer ausgenommene Mittelflüsse definiert (Art. 18 Abs. 2 Buchstabe i MWSTG).

Da der Steuerpflichtige mit dem Saldosteuersatz abrechnet, ist es dennoch wichtig, dass der Zufluss der Versicherungsgelder korrekt in der Mehrwertsteuerabrechnung deklariert wird. Diese Mittelflüsse müssen in der Ziffer 910 der MWST-Abrechnung aufgeführt werden (buchhaltungs-forum.ch/t/zahlung-von-versicherung-verbuchen/1726 2).

Zusammengefasst:

- Versicherungsleistungen aufgrund eines Schadenereignisses sind nicht MWST-pflichtig (Art. 18 Abs. 2 Buchstabe i MWSTG).

- Diese Zahlungen sollten in der MWST-Abrechnung als Mittelfluss unter Ziffer 910 deklariert werden (buchhaltungs-forum.ch/t/zahlung-von-versicherung-verbuchen/1726 2).

Sofern diese Punkte korrekt beachtet und verbucht werden, besteht keine Pflicht zur Entrichtung der Mehrwertsteuer auf diese Versicherungsleistungen.

Quellen

Art. 18 Abs. 1 MWSTG

1 Der Inlandsteuer unterliegen die im Inland von steuerpflichtigen Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen; sie sind steuerbar, soweit dieses Gesetz keine Ausnahme vorsieht.

Art. 18 Abs. 1 MWSTG

1 Der Inlandsteuer unterliegen die im Inland von steuerpflichtigen Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen; sie sind steuerbar, soweit dieses Gesetz keine Ausnahme vorsieht.

buchhaltungs-forum.ch/t/zahlung-von-versicherung-verbuchen/1726 2

Viele Grüße Aida 9,5 T. Aufrufe swasilew Feb. 2018 Hallo Adia, Schadenersatz gilt gemäß MWSTG Art. 18 Abs. 2 Buchstabe i mangels Gegenleistung nicht als Entgelt und unterliegt daher nicht der MWST. Der Zufluss muss jedoch in der MWST-Abrechnung als Mittelfluss in der Ziffer 910 deklariert werden. Liebe Grüße Sylvia sisu März 2018 Sylvia hat das Wesentliche bereits geschrieben. Verbuchen würde ich die Leistung unter den 8er-Konten (außerordentlicher Ertrag). LG Sisu Antworten WERBUNG Neue und ungelesene Themen Themenliste, Spaltenüberschriften mit Schaltflächen sind sortierbar. Thema Antworten Aktivität Verbuchung Lizenzen bei Holdings Buchhaltung 4 Mai 2024

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Viele Grüße Aida 9,5 T. Aufrufe swasilew Feb. 2018 Hallo Adia, Schadenersatz gilt gemäß MWSTG Art. 18 Abs. 2 Buchstabe i mangels Gegenleistung nicht als Entgelt und unterliegt daher nicht der MWST. Der Zufluss muss jedoch in der MWST-Abrechnung als Mittelfluss in der Ziffer 910 deklariert werden. Liebe Grüße Sylvia sisu März 2018 Sylvia hat das Wesentliche bereits geschrieben. Verbuchen würde ich die Leistung unter den 8er-Konten (außerordentlicher Ertrag). LG Sisu Antworten WERBUNG Neue und ungelesene Themen Themenliste, Spaltenüberschriften mit Schaltflächen sind sortierbar. Thema Antworten Aktivität Verbuchung Lizenzen bei Holdings Buchhaltung 4 Mai 2024