Unser Mandant, eine Einzelfirma, plant die Geschäftsaufgabe per Ende Februar. Für das ganze Jahr ist bei Coiffeur Suisse, der paritätischen Landeskommission, der Berufsbeitrag geschuldet. Kann er diesen auf zwei Monate kürzen?
13. März 2025
Verwaltungsrecht
Gemäß den Informationen, die ich gefunden habe, ist es grundsätzlich so, dass der Berufsbeitrag bei der paritätischen Landeskommission für das gesamte Jahr geschuldet wird (coiffuresuisse.ch). Da Ihr Mandant jedoch beabsichtigt, das Geschäft bereits Ende Februar aufzugeben, kann argumentiert werden, dass der Beitrag proportional zu den Monaten berechnet werden sollte, in denen die Firma tatsächlich aktiv ist. Dies entspräche einer Kürzung auf zwei Monate. Es ist ratsam, direkt mit Coiffeur Suisse oder der paritätischen Landeskommission Kontakt aufzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu besprechen. Möglicherweise gibt es spezifische Regelungen oder Kulanzregelungen für Fälle wie die Geschäftsaufgabe innerhalb einer Jahresperiode. Eine schriftliche Anfrage oder ein Antrag zur Kürzung des Berufsbeitrages unter Darlegung der Umstände wäre in diesem Fall sinnvoll. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Kürzung geprüft und gegebenenfalls bewilligt wird.